Stoffbesitzerbrennen

Es gibt immer weniger Abfindungsbrennereien rund um Karlsruhe und Umgebung. Oftmals finden deren Besitzer keinen Nachfolger oder haben veraltete Anlagen. Ich führe in der fünften Generation die Familienbrennerei in der Spielberger Herrenalber Straße fort. Einen wichtigen Anteil der Brennereitätigkeiten ist neben dem Abtriebs der eigenen Früchte, auch die der zahlreichen Stoffbesitzer.

Sie sammeln das reife, frische, nicht faulige Obst Ihrer eigenen Bäume und schlagen dieses idealerweise in 120l Fässer ein. Zum einfacheren Transport haben sich jedoch auch 60l Fässer bewährt. Nach ungefähr drei bis acht Wochen sollte am Gärspund kaum bis keine Aktivität mehr feststellbar sein. Dies ist der Zeitpunkt bei welchem Sie sich bei mir melden sollten um Ihre Fässer abzuliefern. Je frischer die Maische ist, desto besser ist das Erzeugnis am Ende.

Was muss ich beachten?

Ein Stoffbesitzer kann in meiner Abfindungsbrennerei nur vom Gesetzgeber genehmigte Rohstoffe brennen lassen. Eine Liste hierzu finden Sie auf der Internetseite des Zolls. Diese Liste wird gelegentlich aktualisiert.

Es darf zudem in Deutschland kein Zucker oder andere Ausbeute erhöhenden Mittel ins Fass zugegeben werden! Hefe (!!), Enzyme und Säuren sind jedoch erlaubt. Die Früchte müssen zudem von Ihren eigenen Bäumen/Grundstücken stammen. Die Brenngenehmigung muss vom Grundstückseigentümer beantragt (=unterschrieben) werden. Eine Vollmacht ist nicht möglich. Auch darf nichts zugekauft werden.

Sie sollten Ihre Stoffbesitzernummer zum vereinbarten Termin dabeihaben. Ohne diese kann die Maische nicht beim Zoll zur Destillation angemeldet werden. Außerdem muss die Maische vollständig vergoren haben. D.h. der Gärspund darf nicht mehr „blubbern“. Eine Lagerung über längeren Zeitraum ist bei mir aus Platzgründen nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer des deutschen Zolls.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sie haben neben meinem Brennlohn auch die Alkoholsteuer zu entrichten. Diese wird nach der Zollanmeldung Ihnen per Post zugestellt und muss direkt an die Behörde bezahlt werden. Der Brennlohn beträgt bis 100l Maische 50€, ab 100l 60€ pro Abtrieb (= Kessel). Die Steuer beträgt 10,22€ pro Liter Alkohol. Aus Erfahrung kann man sagen: Ein Liter eigener trinkfertiger Schnaps aus etwa 120l Maische kostet im Schnitt zwischen 10 – 15€.

Im Brennlohn enthalten sind:
– Komplette Zollabwicklung (ausgenommen Zahlungsvorgang)
– Destillieren Ihrer angelieferten Maische
– Betriebsmittel der Destille (Öl, Strom, Kühlwasser)
– Herabsetzen auf Trinkstärke und anschließender Filtration
– Abfüllen in mitgebrachte Korbflaschen bzw. Kanister
– Grobe Grundreinigung Ihrer Maischegefäße

Die Alkoholsteuer können Sie hier berechnen lassen. -> Alkoholsteuerrechner

Wann kann ich die Maische anliefern?

Die Maische muss mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Brenntermin bei mir angeliefert worden sein. Erst nach Anlieferung kann die Zollanmeldung durchgeführt werden. Sie können mir die vergorene Maische nach telefonischer Terminvereinbarung in der Brennerei vorbeibringen. Hierzu erreichen Sie mich unter 07202 2151. Eine Abholung bei Ihnen vor Ort ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Terminvereinbarung vorbeigebrachte Maische, meist nicht zeitnah eingeplant werden kann.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Schnaps abholen kann?

Dies kommt je nach Kundenandrang und Einplanung in den Brenntag an. Generell wird bei mir nur samstags gebrannt. Es kann daher zwischen sieben Tagen bis zu vier Wochen dauern. Ich bemühe mich, dass Ihre Maische schnell abgebrannt wird.

Ich habe weitere Fragen…

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung.