Alkoholsteuer und Ausbeute berechnen

Wie berechnet der Zoll die Alkoholsteuer?

Nutzen Sie unseren praktischen Rechner, um vorab ganz einfach abzuschätzen, wie viel Schnaps Sie aus Ihrer Maische in etwa gewinnen können und wie hoch die Alkoholsteuer ausfallen wird.

Bitte beachten Sie: Dieser Rechner dient zu Ihrer ersten Orientierung und stellt keine Rechtsgrundlage dar. Da der Zoll teilweise mit abweichenden Rundungen arbeitet, können die Werte auf Ihrem späteren Steuerbescheid leicht von diesem Ergebnis abweichen.

Menge Maische in Liter

Rohstoff 

Alkoholsteuer (gerundet)
 

Ausbeute Liter Alkohol (bezogen auf 100%igen Alkohol)

Gut zu wissen: So rechnet der Zoll

Damit es keine Überraschungen auf dem Steuerbescheid gibt, hier die wichtigsten Spielregeln des Zolls einfach erklärt:

1. Gemischtes Obst (Die Regel der höchsten Ausbeute)

Brennen wir verschiedene Obstsorten gemeinsam in einem Kessel (Abtrieb), berechnet der Zoll die Steuer immer nach der Frucht mit dem höchsten Steuersatz.

Ein Beispiel: Wenn Sie 100 Liter Apfelmaische und 10 Liter Zwetschgenmaische in einem Durchgang brennen lassen möchten, verlangt der Zoll, dass die gesamten 110 Liter als (die teurere) Zwetschge versteuert werden. Eine getrennte Angabe der Sorten innerhalb desselben Kessels ist gesetzlich nicht möglich.

2. 100 % Alkohol vs. trinkfertiger Schnaps

Die berechnete Ausbeute (und somit die Steuer) bezieht sich beim Zoll immer auf 100%igen (reinen) Alkohol. Ihr fertiger Schnaps hat am Ende aber natürlich eine angenehme Trinkstärke (z. B. 40 % Vol.). Das bedeutet: Aus der vom Zoll berechneten Menge an 100%igem Alkohol entsteht durch das anschließende Herabsetzen mit Wasser eine deutlich größere Menge an trinkfertigem Schnaps in Ihren Flaschen.

3. Was passiert bei besonders guter oder schlechter Maische?

Die Natur ist kein Uhrwerk. Je nach Qualität, Reifegrad und Zuckergehalt Ihrer Früchte kann die tatsächliche Ausbeute beim Brennen höher oder niedriger ausfallen, als der Zoll es pauschal berechnet:

  • Mehr Schnaps (Überausbeute): Herzlichen Glückwunsch! Wenn Ihr Obst mehr Alkohol hergibt als berechnet, ist dieser zusätzliche Schnaps für Sie komplett steuerfrei.
  • Weniger Schnaps (Unterausbeute): Fällt die Ausbeute geringer aus (z. B. durch unreifes Obst oder schlechte Gärung), muss leider dennoch die volle, vorab vom Zoll berechnete Alkoholsteuer bezahlt werden.

Ein sauberes Einmaischen von reifen Früchten lohnt sich für Sie also gleich doppelt!

Das sagen unsere Kunden...

Klaus K.

★★★★★
"Die Brennerei Mülller ist eine sehr gute Adresse. Wir haben im Oktober unsere Kirschen und Anfang Januar unsere Äpfel brennen lassen und waren rundum zufrieden👍
Herr Müller ist sehr kompetent und ein freundlicher Fachmann."
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Meike A.

★★★★★
"Unsere Maische wurde zu einem sehr leckeren Schnaps gebrannt. Vielen Dank, dass Sie die alte Tradition fortführen. Sehr pünktlich und zuverlässig beim Kontakt, gerne kommen wir nächstes Jahr wieder."
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Patrick D.

★★★★★
"Sehr leckere Erzeugnisse, tolle Vielfalt ist für jeden was dabei.
Habe schon viel Spaß mit diesen feinen Bränden gehabt!!!"
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